Sehr geehrter Herr Ortsbürgermeister Carduck,

 

die FWG-Waldrach e.V. beantragt nachfolgende Punkte in die Tagesordnung der kommenden Gemeinderatssitzung mit aufzunehmen.

 

 

TOP: Einbringungen von privat anfallendem Erdreich auf gemeindliche Flächen.

Die FWG hat der Verwendung von geeignetem Bodenaushub, aus privaten Baumaßnahmen zur Instandsetzung des gemeindlichen Wegbaues grundsätzlich zugestimmt.

Hierzu ist im Vorfeld die Maßnahme im Gemeinderat abzustimmen.

Dies gilt laut Beschluss vom 18.11.2013 ebenso für das Einbringen von Erdmassen auf gemeindliche Grundstücke.

In der jüngsten Vergangenheit wurden wieder Erdmassen aus Privatbesitz ohne Einbeziehung des Gemeinderates auf Gemeindeflächen eingebracht. (Grundstückspitze bei St. Urban)

Des Weiteren wurden größere Mengen Betonplatten und Wurzeln mit Erdreich aus Privatbesitz auf der Laykaul abgelagert. Auch hier wurde der Gemeinderat nicht informiert.

Anfrage der FWG Fraktion

 

1.) Die FWG fordert nochmals ausdrücklich sich an den Beschluss vom November 2013 zu halten und schnellstmöglich die angekündigte Prioritätenliste aufzustellen.

2.) Wer übernahm bisher die Kosten für das Einplanieren der Gemeindegrundstücke, welche mit Erdmassen aus privaten Baumaßnahmen aufgeschüttet wurden?

3.) Warum übernimmt die Gemeinde Betonplatten aus privaten Baumaßnahmen, welche zur Wiederverwertung geschreddert werden müssen? Wer übernimmt die Kosten?

4.) Warum werden Baumwurzeln mit Erdreich von privat angenommen, welche nur nach Trennung vom Erdreich kleingehäckselt werden können? Wer übernimmt die Kosten?

 

Fazit: Die FWG ist nicht gegen eine sinnvolle und kostengünstige Nutzung von geeignetem Erdaushub für die Instandhaltung der Wirtschaftswege und zur Aufwertung von Gemeindeflächen.

Wir fordern allerdings eine frühzeitige Einbindung des Gemeinderates in die Maßnahmen, eine klare Abstimmung, welche anfallenden Materialien die Gemeinde von privat abnimmt und eine Kostentransparenz.

 

 

Antwort aus der Sitzung:

 

Dieser TOP wurde leider im nichtöffentlichen Teil unter Grundstücksangelegenheiten behandelt.

 

 

TOP: Zwischenlagerung von Baumaterial oberhalb der Friedhofsmauer.

 

Es ist durchaus sinnvoll Restmengen von Schotter, Pflastersteinen, Sand, etc. zur späteren Wiederverwendung zwischenzulagern.

Die derzeitige Zwischenlagerung oberhalb der Friedhofsmauer erscheint uns allerdings absolut ungeeignet. Aufgrund der geringen Fläche gilt dies unseres Erachtens auch für den Bereich unterhalb des ehemaligen Wirtschaftshauses Schenk-Oster.

Antrag der FWG Fraktion

Da eine Gemeinde in der Größenordnung von Waldrach eine geeignete Fläche (Bauhof) für Zwischenlagerungen von Baumaterialien braucht, bitten wir den Gemeinderat, hierzu Überlegungen und Sondierungen einzuleiten mit dem Ziel, ein bedarfsgerechtes Grundstück als ,,Bauhof“ auszuweisen.

 

Antwort aus der Sitzung:

Mehrheitlich war man der Meinung, dass Waldrach keinen Bauhof benötige. Das Baumaterial, welches zukünftig noch von der Ortsgemeinde gebraucht werden könnte, soll aussortiert und auf einem gemeindeeigenen Grundstück zwischengelagert werden.

Alle anderen Baumaterialien sollen dann gegen eine Spende abgegeben werden.

 

 

Kosten für das Regenrückhaltebecken oberhalb des Friedhofs

 

In der Gemeinderatssitzung am 04.08.2014 haben wir nochmals nach den Kosten für das Regenrückhaltebecken nachgefragt. Da in dieser Sitzung keine Kosten genannt werden konnten, wurde die Beantwortung in die nachfolgende Gemeinderatssitzung verschoben.

 

Nun die Antwort aus der Sitzung:

Die Kosten für die Ausschachtarbeiten, L-Steine, Beton, Bohlen, Gitterroste und die Lohnkosten belaufen sich auf rd. 9.000 €